Tattoo Cat - Tattoos aus Leidenschaft - 05601-5699 - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Tattoo Studio Cat

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Tattoo Studio Cat

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im Zusammenhang mit der Erbringung von Tätowierungen durch das Tattoo Studio Cat für ihre Kunden.

2. Preise und Rücktritt

Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist bei Preisvereinbarungen eine Anzahlung in Höhe von 50,00 EUR zu leisten.
Der Kunde ist berechtigt spätestens bis 48 Std. vor dem vereinbarten Tätowierungstermin vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines vorgenannten, rechtzeitig erklärten Rücktritts erhält der Kunde seine Anzahlung zurückerstattetet, sofern keine Zeichnung (Tätowiervorlage) erstellt wurde.

3. Tätowiergutscheine

Gutscheine für die Erbringung von Tätowierleistungen haben nur eine Gültigkeit bis zum Ende des ersten Jahres nach Ausstellung; sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Danach verlieren Sie Ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung des Wertes eines Tätowiergutscheines ist nicht möglich. Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig.

4. Wichtige Hinweise zur Beachtung bei der Beauftragung von Tätowierleistungen

Das Tattoo Studio Cat weißt ausdrücklich darauf hin, dass
a) die Anbringung von Tätowierungen dauerhaft ist und dass diese später nicht mehr vollständig beseitigt werden können.

b) die Tätowierungen seelische Erkrankungen auslösen oder bestehende seelische Erkrankungen verstärken kann und Diabetiker mit einer erhöhten Schmerzempfindlichkeit beim Aufbringen der Tätowierung rechnen müssen.

c) die Tätowierfarben sowie die für die Tätowierung verwandten Materialien (z.B. Pflaster und Desinfektionsmittel) allergische Reaktionen auslösen können. Sofern Ihnen bekannt ist, dass Sie allergisch sind, teilen Sie uns dieses bitte vor dem Tätowierungstermin mit. Bitte beachten Sie, dass Sie auch dann allergisch reagieren können, wenn Sie auf die verwendeten Tätowierfarben oder Materialien bisher noch nicht allergisch reagiert haben, weil sich die Allergiebereitschaft verändert und allgemein erhöht. Es wird von daher angeraten vor Beginn einer Tätowierbehandlung sich medizinisch beraten zu lassen.

d) es beim Auftreten von allergischen Reaktionen oder Entzündungen oder sonstigen körperlichen oder seelischen Störungen, die im Zusammenhang mit der Tätowierung stehen können, angezeigt ist, unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dem Kunden wird empfohlen vor Beginn der Anbringung der Tätowierung mit seiner Krankenkasse die Kostenfragen für eine evtl. medizinische Hilfe im Zusammenhang mit der Tätowierung zu klären, weil diese Kosten möglicherweise von der Krankenkasse nicht oder nicht vollständig übernommen werden.

e) durch die Tätowierungsbehandlung Schürfwunden auf der Haut, Entzündungen und Narbenbildung möglich sind.

f) der Farbton der Tätowierung von dem einer Tätowiervorlage (Muster) abweichen kann und geringe Abweichung der Tätowierung von der Tätowierungsvorlage keinen Mangel darstellen.

g) es durch ungewollte Körperbewegungen des Kunden bei der Durchführung der Tätowierung zur Fehlstrichen kommen kann.

h) sich die aufgebrachte Tätowierung durch Hautveränderungen (z.B. Hautalterungen)
oder durch Umwelteinflüsse (z.B. Sonnenbestrahlung) verändern kann und diese nach dem Abheilung deutlich heller wird.

i) es zur Vermeidung von Komplikationen und Qualitätsminderung erforderlich ist, dass die ausgehändigte Pflegehinweise für die Tätowierungsnachbehandlung genau eingehalten werden.

j) dass Hautkrankheiten (z.B. Hautkrebs) durch die Tätowierung schwer erkennbar sein können.

5) Gesundheitliche Aufklärungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich das Tattoo Studio Cat vor Beginn der Tätowierungsbehandlung über alle Erkrankungen aufzuklären, die im Zusammenhang mit der Tätowierung von Bedeutung sein können. Hierbei handelt es sich insbesondere um seelische Erkrankungen sowie um Erkrankungen, die zu einer erhöhten Gefährdung des Kunden durch die Tätowierungsbehandlung (z.B. Blutverdünnung, Epilepsie), zu einer Gefährdung der die Tätowierung aufbringenden Personen (z.B. Hepatitis, HIV/Aids) oder zu Beeinträchtigungen des Tätowierungserfolg (z.B. Schuppenflechte) führen können.

5.2 Darüber hinaus verpflichten sich die weiblichen Kunden vor Beginn der Tätowierungsbehandlung über bestehenden Schwangerschaft aufzuklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das etwaige im Zusammenhang mit der Durchführung der Tätowierung notwendigen medizinischen Behandlungen zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Leibesfrucht führen können.

5.3   Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Unterlassen der vorgenannten Aufklärungspflichten neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen auch strafrechtliche Folgen mit erheblichen Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.

6. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Auftragserfüllung unter Beachtung der Rechtsvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, verarbeitet benutzt und gelöscht werden.

7. Salvatorische Klausel

Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle unwirksamer Bestimmungen solche zu treffen, welche dem vertraglichen Gewollten am ehesten entsprechen.